Bauvorlagen
Seit dem 25. März 2009 gilt die Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO).
In Verbindung mit § 64 der am 01. Mai 2009 in Kraft getretenen Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO), bildet die BauVorlVO die Grundlage für die Erstellung der Bauvorlagen, im Einzelnen die Erarbeitung der:
- Übersichts- und Lagepläne
- Bauzeichnungen
- Grundstücksentwässerungen
- Standsicherheitsnachweise
- Bauphysikalischen Nachweise
- Bau- und Betriebsbeschreibungen
Unser Büro verfügt mit Dipl.-Ing. Sven Bergmann über einen bauvorlageberechtigten Ingenieur gemäß § 65 (3) LBO.


