Thermische Bauphysik

Am 1. Oktober 2009 trat die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) in Kraft. Im Rahmen eines Nachweises nach EnEV wird die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte folgender Bereiche sichergestellt:

  • Jahres-Primärenergiebedarf (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • spezifischer Transmissionswärmeverlust (Wohngebäude)
  • Wärmedurchgangskoeffizienten (Nichtwohngebäude)
  • sommerlicher Wärmeschutz (Wohn- und Nichtwohngebäude)

Die wärmeschutztechnischen Untersuchungen können sowohl für Neubauten als auch für Altbauten durchgeführt werden und enden in der Ausstellung eines Energieausweises. Unter Berücksichtigung der DIN 4108 können die Oberflächentemperaturen im Bereich von Wärmebrücken mittels Isothermenberechnung ermittelt, die Gefahr einer Schimmelpilzbildung eingestuft und die Wärmebrücken reduziert werden.

Zoneneinteilung gemäß EnEV 2009

Unser Büro verfügt mit Dipl.-Ing. Sven Bergmann über einen bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) als Bauvorlageberechtigten registrierten Aufsteller und ist zertifizierter Anwender der Bauphysik-Software DÄMMWERK. Seit 2009 setzen wir auch die Bauphysik-Software von SOLAR COMPUTER ein.