Bauüberwachung

Im Rahmen der Bauüberwachung übernehmen wir die Aufgaben für die Objektüberwachung gemäß § 33 HOAI für Gebäude und der Bauoberleitung bzw. der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 2, Ziff. 2.8.8 HOAI für Ingenieurbauwerke sowie die ingenieurtechnische Kontrolle gemäß Anlage 2, Ziff. 2.10.7 HOAI. Bei der Bauleitung übernehmen wir die Aufgaben des Bauleiters nach § 57 LBO.

Wesentliche Bestandteile der jeweils beauftragten Tätigkeiten sind:

  • Überwachung der Ausführung
  • Koordinieren der am Bau Beteiligten
  • Aufstellen eines Bauzeitenplanes sowie Überwachung der Einhaltung der Termine
  • Überwachung der Einhaltung von Forderungen zur Arbeitssicherheit bzw. zur Sicherung der Baustelle
  • Kostenkontrolle
  • Abnahme der Bauleistungen

Unser Büro verfügt mit Dipl.-Ing. Detlef Flügge-Bogdahn, Dipl.-Ing. Dirk Weishaupt und Dipl.-Ing. Reinhard Lausen über drei qualifizierte Bauüberwacher/Bauleiter.