Bauvorlagen

Seit dem 25. März 2009 gilt die Landesverordnung über Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO).

In Verbindung mit § 64 der am 01. Mai 2009 in Kraft getretenen Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO), bildet die BauVorlVO die Grundlage für die Erstellung der Bauvorlagen, im Einzelnen die Erarbeitung der:

  • Übersichts- und Lagepläne
  • Bauzeichnungen
  • Grundstücksentwässerungen
  • Standsicherheitsnachweise
  • Bauphysikalischen Nachweise
  • Bau- und Betriebsbeschreibungen

Unser Büro verfügt mit Dipl.-Ing. Sven Bergmann über einen bauvorlageberechtigten Ingenieur gemäß § 65 (3) LBO.