Schallschutz
Seit November 1989 gilt die aktuelle DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise“. Im Rahmen von Nachweisen wird die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte folgender Bereiche sichergestellt:
- Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Schallübertragung aus fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen (Luft- und Trittschalldämmung)
- Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben (Schallpegel)
- Schutz gegen Außenlärm (Luftschalldämmung)
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