Schallschutz

Seit November 1989 gilt die aktuelle DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise“. Im Rahmen von Nachweisen wird die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte folgender Bereiche sichergestellt:

  • Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Schallübertragung aus fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen (Luft- und Trittschalldämmung)
  • Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben (Schallpegel)
  • Schutz gegen Außenlärm (Luftschalldämmung)

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