SiGeKo
Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) ist am 01. Juli 1998 in Kraft getreten. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erfüllt die ihm vom Bauherrn übertragenen Aufgaben gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV:
Koordinierung
- des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BaustellV und der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30)
- der Anwendung der allgemeinen (Arbeitsschutz-)Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Erstellung
- der Vorankündigung einer Baumaßnahme bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde
- des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) nach RAB 31
Zusammenstellung
- der Unterlage mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten zu berücksichtigenden Angaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß § 3 Abs. 2 BaustellV bzw. RAB 32
Unser Büro verfügt mit Dipl.-Ing. Sven Bergmann, Dipl.-Ing. Detlef Flügge-Bogdahn, Dipl.-Ing. Dirk Weishaupt, Dipl.-Ing. Harald Albrecht und Dipl.-Ing. Marc Roos über fünf ausgebildete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.


