Tragwerksplanung

Grundlagen der Tragwerksplanung (Statik) sind die sogenannten anerkannten Regeln der Technik bzw. die eingeführten technischen Baubestimmungen (DIN, DIN-Fb und Richtlinien) sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure 2009 (HOAI 2009), gültig ab 18. August 2009, mit den Leistungs-phasen 1 bis 5 (Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung). Die Hauptbestandteile der Tragwerksplanung sind:

  • Erarbeitung der Tragwerkslösung
  • Festlegung der Baustoffe und der wesentlichen Bauteilabmessungen
  • Erstellung einer prüffähigen statischen Berechnung
  • Anfertigung von statischen Übersichtsplänen (Positionsplänen)
  • Erstellung der Ausführungszeichnungen (Schal-, Bewehrungs- und Fertigteilpläne im Stahlbetonbau sowie Übersichts- und Detailpläne für den Stahl- und Holzbau)

Unser Büro verfügt mit Dipl.-Ing. Sven Bergmann und Dipl.-Ing. Detlef Flügge-Bogdahn über zwei prüfbefreite Ingenieure gemäß § 70 (2) LBO.